Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, wenn mit der Darlehensgewährung nicht die > eigene zeitnahe Mittelverwendung gefährdet ist. > Auf der Grundlage des § 58 Nr. 2 AO darf der > Verein Mittel einer anderen gemeinnützigen > Organisation überlassen.
www.vereinsknowhow.de
.