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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Termin der MV ist eine rein vereinsinterne > Angelegenheit. Zwar verstößt der Vorstand gegen > die Satzung, wenn er die MV nicht termingerecht > einberuft. Nur die Mitglieder können hier aber > Einwände erheben und sie haben keine spezifischen > Sanktionsmittel. D.h. außer der Einberufung auf > Verlangen einer Minderheit (die aber nicht in > Frage kommen wird, weil das viel Zeit braucht) > gäbe es als einzige "Strafe" die Abberufung des > Vorstands. Eine begründete Verschiebung des > MV-Termins sollte da aber kein Problem sein.
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