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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Juli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > lt. Satzung muss unsere jährliche JHV immer im > ersten Quartal des Vereinsjahres stattfinden. > > Dieses Jahr haben wir das Problem, dass wir leider > ein Ausschlussverfahren gegen ein Mitglied > einleiten werden (lange Geschichte). > > Da die Mitgleiderversammlung -nach dem Vorstand- > laut unserer Satzung endgültig über den Ausschluss > entscheidet, würden wir den Punkt gerne anlässlich > der JHV stattfinden lassen um nicht extra eine > Mitgliederversammlung einberufen lassen zu > müssen... > > Aber durch die Fristen die uns lt. Satzung bei > einem Ausschlußverfahren obliegen ( Schreiben an > Mitglied, Frist zur Antwort von Mitglied, > Enscheidung Vorstand, wieder 3 Wochen Recht des > Mitgliedes sich zu äussern usw...) würden wir die > JHV erst im April oder Mai durchführen können... > Könnten wir hierdurch Probleme bekommen ??? > Dieses Mitglied was wir ausschließen wollen, wird > jede Kleinigkeit/Fehler bei uns suchen...... > > Danke für jede Antwort:-) > > VG > Juli > (1.Vorsitzende d. Vereins)
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