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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > LanZe schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > Hallo, > unser Vorstand möchte aufgrund zeitlicher > Gegebenheiten in diesem Jahr keine > Mitgliederversammlung mehr einberufen. Laut > Satzung müssten wir einmal jährlich eine > Mitgliederversammlung durchführen. Diese schaffen > wir nun nicht mehr. Ist es möglich, dass trotz der > Satzungsvorgaben in diesem Jahr keine MV > einberufen wird (eine Vorstandswahl steht erst im > nächsten Jahr wieder an.) > > M.M.n. ist es nicht gravierend, wenn die Jahres - > MV bestimmte Jahresaufgaben (Finanzen u.ä.) auch > zu beschliessen hätte. Oder kann das Vorstand ohne > MV festlegen? > > Wenn ja, ist es notwendig die Mitglieder über > diese Entscheidung zu informieren und Ihnen > gegebenenfalls Vetorecht einzuräumen. > > Unabhängig ob ein Vetorecht lt. Satzung besteht, > sollten Im Vereinsinteresse die Mitglieder > informlert werden. Allerdings könnten die > Mitglieder im Sinne des § 37 BGB den Vorstand > zwingen diese MV durchzuführen. > > Also, wenn auch nur ein Mitglied eine Sitzung > durchführen möchte, dann machen wir es doch? > > Aber das kommt auf die Satzung an, dass ein > Mitglied die Abhaltung einer MV verlangen kann > oder dieses eine Mitglied organisiert lt. § 37 > BGB, dass eine MV noch durchgeführt wird. > > Hardy aus Sachsen
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