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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Generell sind das Mitgliedschaftsverhältnis und > der Pachtvertrag zwei unterschiedliche und > getrennte Rechtbeziehungen. Nur die Satzung oder > der Pachtvertrag könnten beiden koppeln, d.h. der > Pachtvertrag regelt als Sonderkündigungsgrund den > Vereinsaustritt und umgekehrt die Satzung das Ende > der Mitglied bei Beendigung des > Pachtverhältnisses. > Anderfalls ist mit dem Austritt aus dem Verein das > Pachtverhältnis nicht beendet.
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