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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich müsste auch für die > Gründungsversammlung die Regelung des § 32 (2) BGB > gelten, dass ein Beschluss auch ohne Versammlung > der Mitglieder gültig ist, wenn alle Mitglieder > ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich > erklären. > In der Praxis stellt sich das Problem nicht > unbedingt, weil man - wie das onicht selten > gemacht wird - das Protokoll der > Gründungsversammlung fingieren kann und die > Unterschriften auf der Satzung im Umlaufverfahren > sammelt.
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