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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Ok ist das nicht, denn Rücktritt ist Rücktritt. > Aber solange der Rücktritt durch diesen 1. Vors. > oder ein anderes vertretungsberechtigtes > Vorstandsmitglied beim Vereinsregister nicht > gemeldet und dort gestrichen wurde, kann > eigentlich nichts weiter amtlicherseits > passieren. > Es sei denn, dass in der nächsten MV das > inzwischen durch Insider "gestreut" wurde und > dieser 1. Vors. dazu Rede und Antwort geben muss. > Da müssen eben die Mitglieder entscheiden, ob so > ein "Wackelvorsitzender" der richtige Mann ist.
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