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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, es braucht dazu nach BGB 10% der Mitglieder. > Dieses Quorum kann die Satzung erhöhen. Diese > Minderheit kann aber nicht selbst einberufen, > sondern muss sich an den Vorstand wenden. Weigert > der sich, kann sie ich vom Vereinsregister > ermächtigen lassen. Das ist das > Minderheitenbegehren. > > Das ist der einzige Rechtsweg, wenn der Vorstand > sich weigert, die Entscheidung von sich aus der > Mitgliederversammlung vorzulegen.
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