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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Habe heute Antwort vom Finanzamt bekommen, das ich > um Vorprüfung der Satzung gebeten habe: > > "Im Falle der Auflösung muss die begünstigte > Organisation, die das verbleibende Vereinsvermögen > erhalten soll, genau bezeichnet werden. Die > allgemeine Formulierung '... an eine juristische > Person des öffentlichen Rechts..." reicht nicht > aus. Die begünstigte Organisation muss zudem > selbst als gemeinnützig anerkannt sein und darf > die erhaltenen Mittel nur für gemeinnützige Zwecke > verwenden. Dies muss entsprechend in der Satzung > festgelegt sein." > > Haben Sie für mich ein Gegenargument, weshalb Ihre > Formulierung dennoch ausreicht...?
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