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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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schlsebOW schrieb: ------------------------------------------------------- > (1) Die erste betrifft die Abgabe von Getränken: > Bisher machen wir dies ohne Preisliste gegen > Spende in separate, geschlossene Kasse. Dies wäre > nach meinem Verständnis dann nicht mehr möglich > (weil Spenden immer dem gemeinnützigen > Satzungszweck zufließen müssen) und müsste somit > umgehend angepasst werden. > > # Eine Spende war es schon bisher nicht. Jetzt > kommt aber die spendenrechtliche Bindung dazu. Es > gibt aber auch keine Not, das so (und zudem > steuerlich falsch) zu machen, weil es die > Umsatzfreigrene von 45.000 Euro für gemeinnützige > Vereine gibt. > > ? War es das nur vom Rechtsvreständnis/-begriff > her nicht? Weil wenn man etwas freiwillig gibt - > man ist ja nicht verpflichtet und könnte das > Getränk auch umsonst nehmen, das man es nicht tut > fußt ja vornehmlich auf einem Gefühl für Anstand > oder gesellschaftlicher Konvention - ordnet das > doch Otto Normal als Spende ein oder als was denn > sonst? Wie wäre denn die bisherige Praxis sonst zu > nennen bzw. war diese generell schlicht > unzulässig? > An sich ging sie zurück auf einen Vorschlag > unseres Steuerberaters, weil eine offene Kasse uns > vom Verwaltungsaufwand überfordert hatte, genauer > die Synchronisierung des Vorgangs bzw. der > Sorgfalt bei vielen abwechselnd zuständigen > Diensthabenden. Hier liegt auch für uns die > eigentliche Not, nicht beim Thema Umsatzsteuer, > dass bei der Überlegung aufgrund der Freigrenze > eher keine Rolle gespielt hat. > > > (2) Für den Unterhalt der Räumlichkeiten fallen > natürlich Mietkosten an und unsere Maschinen haben > laufende Kosten. Inwiefern können dann künftig > (mit Erteilung der Gemeinnützigkeit) solche Kosten > trotzdem im ideellen Bereich verbucht werden, der > die Räume und Maschinen ja für Kurse/Einweisungen > ebenfalls nutzt? Welches Verhältnis der Aufteilung > ist ggf. erforderlich bzw. woran wäre es zu > bemessen? > > # Das muss dann evtl. aufgeteilt werden. Wenn die > Werkstatt Satzungszwecke dient, fällt sie in den > Zweckbetrieb, wenn Entgelte genommen werden, in > den den ideellen Bereich, wenn keine Einnahmen > erzielt werden. > > ? Könnten Sie noch auf die Frage eingehen, wie das > Verhältnis einer Aufteilung zu bemessen wäre? > > Nach unserer Sichtweise dient die Werkstatt zwar > durchaus den Satzungszwecken, wir gehen aber davon > aus, dass unser Finanzamt diese Sichtweise eher > nicht teilt. Hier wird eher auch ein möglicher > Wettbewerb mit Mietwerkstätten - gemeint sind > größere Einheiten in denen sich mehrere Parteien > für gemeinsame Nutzung einmieten - angeführt. Zwar > wäre eine in dieser Form gewerbliche Nutzung > selbst aus unserer Sicht dann im wirtschaftlichen > Bereich anzusiedeln. Wir sehen in unserem Angebot > eigentlich eher eine Alternative zur heimischen > Keller/Garagenwerkstatt für Menschen, die z.B. > auffgrund Wohnsituation diese Möglichkeit nicht > haben. Aber leider sind wir hier der > Interpretation des Finanzamts ausgeliefert. > > ? Hätten Sie denn vielleicht einen Tipp, wie man > in der Satzung unseren Ansatz so verankern kann, > dass einfach wenig INterpretationsspielraum bleibt > und das "den Satzungszwecken dienend" weitgehend > nicht in Frage gestellt würde? > > ? Bisher nehmen wir keine Entgelte, auch hier gibt > es lediglich eine Sparsau für "Spenden". Wäre das > dann in der Form also noch immer möglich, wenn die > Dienlichkeit der Satzungszwecke anerkannt würde? > (Da wir damit bisher nicht rechnen, waren wir > davon ausgegangen, dass wir künftig Entgelte > erheben müssen, um den Anteil der Kosten, die dann > auf den wirtschaftlichen Bereich entfallen darüber > decken zu können.)
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