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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke! Wäre folgendes auch möglich? Geht um den > letzten Halbsatz. > > "Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft > oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt > das Vermögen der Körperschaft an eine juristische > Person des öffentlichen Rechts oder eine andere > steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung, > die dem Vereinszweck ähnlich ist." > > Gruß
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