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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ist es zwingend notwendig, hier die Körperschaft > anzugeben, die im Falle der Auflösung das Vermögen > erhält? > > # Bei gemeinnützigen Vereinen ja. Es gibt aber die > offene Regelung, bei der nur der Verwendungszweck > benannt wird: > "Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft > oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt > das Vermögen der Körperschaft an eine juristische > Person des öffentlichen Rechts oder eine andere > steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung > für ... (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, > mildtätigen oder kirchlichen Zwecks, z. B. > Förderung von Wissenschaft und Forschung, > Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der > Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 > der Abgabenordnung wegen ... bedürftig sind, > Unterhaltung des Gotteshauses in ...). "
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