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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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schlsebOW schrieb: ------------------------------------------------------- > Das würde dann, wenn es denn klappt dieses Jahr > betreffen, von daher lässt sich das für die > Buchhaltung an sich noch berücksichtigen. Vielen > Dank für die Beantwortung. > > Dennoch ergeben sich für mich noch zwei > Anschlussfragen: > (1) Die erste betrifft die Abgabe von Getränken: > Bisher machen wir dies ohne Preisliste gegen > Spende in separate, geschlossene Kasse. Dies wäre > nach meinem Verständnis dann nicht mehr möglich > (weil Spenden immer dem gemeinnützigen > Satzungszweck zufließen müssen) und müsste somit > umgehend angepasst werden. > Oder ist meine Auslegung da zu streng und dieses > weiterhin möglich, da der Zweck der Spende bei > Abgabe klar benannt ist und ja auch keine > Spendenquittung dafür ausgestellt wird (oder > sonstiger Nachweis per Kontoauszug vorliegt da nur > per Bargeld vorgesehen)? > Klar ist, dass der Getränkeeinkauf nicht > querfinanziert werden darf, aus anderen > Bereichen. > (2) Eine weitere Frage habe ich bzgl. Miet- und > Instandhaltungsaufwendungen. Hiezu zunächst etwas > Hintergrund zu unserem Verein: Wir unterhalten > eine offene Werkstatt, deren gemeinnütziger > Anspruch/Zweck im Bereich Bildung hinzukommen soll > in Form von Kursen/Vorträgen/Workshops und > ähnlichem. Für den Unterhalt der Räumlichkeiten > fallen natürlich Mietkosten an und unsere > Maschinen haben laufende Kosten. Inwiefern können > dann künftig (mit Erteilung der Gemeinnützigkeit) > solche Kosten trotzdem im ideellen Bereich > verbucht werden, der die Räume und Maschinen ja > für Kurse/Einweisungen ebenfalls nutzt? Welches > Verhältnis der Aufteilung ist ggf. erforderlich > bzw. woran wäre es zu bemessen? > > Herzlichen Dank.
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