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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Darf er nach Tarif abrechnen? > > # Dürfen schon, aber es gibt natürlich bei > privaten Arbeitgebern keinen rechtlichen Anspruch > auf tarifliche Bezahlung. > > Ein Honorar auf Basis der Mitgliederbeiträge. Bis > zu welchem Betragist es sozialabgabe- und > steuerfrei? > > # Die Herkunft der Mittel spielt hier keine Rolle. > Die Frage ist, ob die Tätigkeit selbstständig > ausgeübt wird oder eine abhängige Beschäftigung > vorliegt. Hier gelten zunächst die allgemeinen > Kriterien. > Bei Freizeitchören hat das BSG keine KSK-Pflicht > festgestellt.
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