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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > M.E. gibt es hier zwei Möglichkeiten, Herr Pfeffer > wird mich ggf. korrigieren. > > a) Beschäftigung des Chorleiters als Angestellter > des Vereins > -> das Gehalt wird verhandelt, könnte sich aber an > einem einschlägigen Tarifvertrag orientieren, auf > den man im Arbeitsvertrag entsprechend verweisen > kann. Hier hat der Verein dann entsprechende > Sozialabgaben zu zahlen, was letztlich aber vom > Gehalt abhängt. > > b) Beschäftigung des Chorleiters als selbständige > Honorarkraft > -> das Gehalt wird verhandelt, der Chorleiter > tritt aber als Selbständiger auf, d.h. die > Vergütung erfolgt auf Basis einer Honorarzahlung. > Der Verein hat keine regulären Sozialabgaben zu > zahlen, muss jedoch i.d.R. in die > Künstlersozialkasse einzahlen (5% des Honorars). > Für den Verein ist diese Variante m.E. mit > deutlich weniger Aufwand und Belastung verbunden. > > In beiden Fällen kann der Chorleiter jedoch noch > vom Übungsleiterfreibetrag profitieren, sofern er > diesen nicht bereits bei seinen anderen > Tätigkeiten in Anspruch nimmt.
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