Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gibt hier zwei Möglichkeiten: > 1. Der Anteil der Mitglieder wird als > Verkaufserlös behandelt. Der fällt regelmäßig in > den steuerpflichtigen wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb. > 2. Die Kleidung wird ganz überwiegend für den > Verein genutzt. Dann kann der Eigenanteil als > Spende (dazu müsste er aber freiwillig sein) oder > als Zusatzbeitrag behandelt werden (dazu müsste > die Satzung eine entsprechende Regelung über > Umlagen enthalten).
www.vereinsknowhow.de
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