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Vereinsrecht und -organisation
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Sportbegeistert schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend, > Wir möchten die Einladung zur MV versenden, müssen > wir die Mitglieder auch einladen, welche zu dem > Zeitpunkt der MV bereits aufgetreten sind. > Die Mitglieder haben fristgerecht ihren > Vereinsaustritt zum 31.12. erklärt. > Die Mitgliederversammlung findet im Januar statt, > wir müssen jedoch Ende Dezember schon laden. Sind > diese Mitglieder trotzdem einzuladen? > Danke für Ihre Zeit und Antwort.
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