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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
MH schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > vielen Dank für Ihre Antwort. Mit persönliche > Kosten meinte ich, dass besagte Lehrerin das aus > eigener Tasche bezahlt hat. Wenn, wie sie sagen, > nicht laufend ein breiter Kreis von Menschen mit > Leistungen versorgt werden müssen, steht dies doch > im Wiederspruch zu dem Gegenbeispiel der > Allgemeinheit des §52 AO, der ja genau dies > fordert; oder sehe ich das falsch? > > Hier sehe ich auch einen Konflikt zu anderen > Vorhaben. > Wir würden gerne "ärmere" Familien bei einem > Ausflug besonders unterstützen, sprich mehr, als > es bei den übrigen Familien der Fall wäre. Wenn > der Verein nun die Kosten dieser einen Familie > übernehmen würde, die anderen aber nur teilweise, > hätte ich abermals die Bedenken, dass dies im > Wiederspruch zu §52 steht, da solch eine Übernahme > von Kosten bei ärmeren Familien "noch" nicht > explizit in unserer Satzung steht. Hier würden wir > der Aussage der zuständigen Lehrerin vertrauen, > dass sie schon weiß, welche Familie besonders > förderbedürftig wäre. > > Mit freundlichen Grüßen > > MH
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