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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Regelung zielt nicht darauf, dass laufend ein > breiter Kreis von Menschen mit Leistungen versorgt > werden muss. > > 1) Lehrerin A. hat Kosten für eine > Schulhundeausbildung ihrer privaten Hunde. Diese > Schulhunde setzt sie freiwillig ohne Auftrag des > Trägers überwiegend in ihrer Klasse ein. Die > Ausbildung der Schulhunde soll über den Verein > bezahlt werden. > > # Grundsätzlich ist das möglich, wenn das mit den > Satzungszweck zu tun hat und die Hunde überwiegend > in der Schule eingesetzt werden. Es muss bei der > Kostenerstattung ein klarer Bezug zur > Vereinstätigkeit bestehen. Deswegen muss die > Ausbildung der Hunde dem Verein zugute kommen. > > 2) Lehrerin B. hat persönliche Kosten für eine > Betreuungsperson (ihre Tochter) während einer > Klassenfahrt. Darf der Verein diese Kosten > übernehmen? Es sind ja Förderungen bzw. Gelder die > an diese eine Lehrerin gehen. > > # Hier verstehe ich nicht, was mit "persönlichen > Kosten" gemeint ist. Kosten, die Betreuer auf > Klassenfahrten haben (z.B. Reisekosten), dürfen > nautürlich ersetzt werden.
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