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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
MH schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > ich habe ein Verständnisproblem mit dem §52 der > Abgabeordnung. Speziell die Erklärung, wann eine > Förderung der Allgemeinheit nicht gegeben ist > (Abs. 1 zweiter Satz) ".Eine Förderung der > Allgemeinheit ist nicht gegeben,wenn der Kreis der > Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest > abgeschlossen ist...". In unserem Falle handelt es > sich um einen gemeinnützigen Förderverein einer > Schule. > > Darf ich persönliche Ausgaben einer Lehrerin > fördern bzw. bezahlen. > Zwei Fälle: > 1) Lehrerin A. hat Kosten für eine > Schulhundeausbildung ihrer privaten Hunde. Diese > Schulhunde setzt sie freiwillig ohne Auftrag des > Trägers überwiegend in ihrer Klasse ein. Die > Ausbildung der Schulhunde soll über den Verein > bezahlt werden. > 2) Lehrerin B. hat persönliche Kosten für eine > Betreuungsperson (ihre Tochter) während einer > Klassenfahrt. Darf der Verein diese Kosten > übernehmen? Es sind ja Förderungen bzw. Gelder die > an diese eine Lehrerin gehen. > > Vielen Dank im Voraus > > Mit freundlichen Grüßen > > MH
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