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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > ... dass die explizite Nennung aus Gründen von BGB > Vorgaben (oder anderen?) nötig ist, weil aus der > Satzung bereits hervorgehen muss, ob man selber > einem ermäßigten Tarif zuzuordnen ist und somit in > diesem Sinne die Definition in der Beitragsordnung > nicht ausreichend ist. > > # Es genügt, dass aus der Satzung die > Beitragsdifferenzierung hervorgeht. Wer dann wie > viel bezahlt, kann per Beschluss geregelt werden. > Dabei können natürlich verschiedene Gruppen den > gleichen Beitrag zahlen. Eine weitere Begründung > ist da nicht erforderlich. > > Auch da gibt es keine Bedenken. Es gibt ja einen > sachlichen Grund für die unterschiedliche > Behandlung. > Unter "beitragsfrei" würde ich einen Verzicht und > keine Stundung verstehen.
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