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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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schlsebOW schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > wir sind gerade dabei unsere Satzung zu > überarbeiten und auch einige Punkte zu > verschlanken. Im Zuge dessen eine Frage bzgl. der > Staffelung von Beiträgen: Beim Verfassen der > Satzung vor ca. 4 Jahren haben wir die > unterschiedlichen Staffeln in der Satzung explizit > aufgeführt, um sie in der Beitragsordnung mit > Beitragshöhen zu bepreisen. > > "Es gibt folgende Formen der ordentlichen > Mitgliedschaft: Erwachsene, Jugendliche bis 18 > Jahre, junge Erwachsene bis 24 Jahre, > Rentner/Pensionäre, Arbeitslose, Menschen mit > Behinderung. Für die verschiedenen > Mitgliedschaftsformen können unterschiedliche > Beitragshöhen festgesetzt werden. Die Festsetzung > erfolgt in der Beitragsordnung, siehe auch §6." > > Die 4 letztgenannten Gruppen haben aber seit jeher > den gleichen Beitrag und es gibt nun die > Überlegung diese zu einem Beitrag "ermäßigt" > zusammen zufassen. Allerdings meine ich mich von > damals zu erinnern, dass die explizite Nennung aus > Gründen von BGB Vorgaben (oder anderen?) nötig > ist, weil aus der Satzung bereits hervorgehen > muss, ob man selber einem ermäßigten Tarif > zuzuordnen ist und somit in diesem Sinne die > Definition in der Beitragsordnung nicht > ausreichend ist. > Leider habe ich dazu keine direkte Quelle mehr > gefunden und auch im BGB habe ich das nicht so > eindeutig gefunden. Können Sie mir hier Klarheit > verschaffen? > > Weiterhin möchten wir gerne einen Abschnitt wie > folgt neu aufnehmen, wenn dies so zulässig ist: > "Im Fall sozialer Härten kann auf Antrag in > Textform der Vorstand per Beschluss ein Mitglied > bis zu 12 Monate beitragsfrei stellen, wobei vom > Antragssteller als Voraussetzung entsprechende > Nachweise eingefordert werden können." > Gemeint ist mit Freistellung unsererseits ein > Verzicht auf die Beiträge. Neben der Zulässigkeit > an sich würde sich hier noch die Frage stellen, ob > dies auch rechtlich so zu übersetzen ist oder es > vielmehr als Aufschub der Forderung gelesen wird? > > Vielen Dank! > MfG
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