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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wg. unüberbrückbarer Differenzen hat unser 2. > Vorsitzender angekündigt, seinen Rücktritt > gegenüber dem Registergericht zu erklären. > > # Das geht nicht. Der Rücktritt kann nur gegenüber > dem Verein erklärt werden. Das Registergericht > kann den Vorstand auch nicht löschen, solange > keine Neubesetzung erfolgt ist. > Da die Satzung eine kommisarische Besetzung des > Amts erlaubt, besteht kein Problem, solange Sie > einen Nachfolger finden. Sie können also auf die > nächste reguläre MV warten oder auch gleich eine > MV zu Neuwahl einberufen.
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