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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Karl M. schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo > Wir bräuchten Hilfe bei folgender Frage: > Wg. unüberbrückbarer Differenzen hat unser 2. > Vorsitzender angekündigt, seinen Rücktritt > gegenüber dem Registergericht zu erklären. > > Hätte dies irgendwelche besonderen Folgen für > uns?. > Wird das Amtsgericht nach so einer Erklärung in > irgeneiner Form von sich aus tätig? > > In unserer Satzung ist folgendes bestimmt: Der > geschäftsführende Vorstand des Vereins besteht aus > 1. u. 2. Vorsitzenden, Kassenwart und > Schriftführer, wobei 1. u. 2. Vorsitzender > vertretungsberechtigt nach dem BGB sind (jeder von > ihnen allein). In der Satzung heißt es weiter "Bei > Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der > Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied > kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. > Dann vielleicht auch noch wichtig:Der Vorstand > wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie > bleiben solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt > ist. > > Wie wäre denn nach dem Rücktritt das weitere > Vorgehen? > Könnte die Einberufung der Mitgliederversammlung > mit Neuwahlen in einem solchen Fall bis zur > nächsten regulären MV (wäre erst im nächsten > Jahr?) abgewartet werden? > Wie ist vorzugehen, wenn sich in einer > einberufenen MV kein neuer 2. Vorsitzender findet? > (Unsere Satzung gibt dazu leider nichts her) > > Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
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