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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In Frage kommt hier nur die Ehrenamtspauschale, > weil es sich weder um pädgogische noch um > pflegerische noch um künstlerische Tätigkeiten > handelt. > Der Freibetrag kann genutzt werden, wenn die > Tätigkeit insgesamt nebenberuflich ist (max. 14 > Stunden pro Woche) oder eine nebenberufliche > Teiltätigkeit klar abgrenzbar ist.
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