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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ist die in unserer Satzung enthaltene Mehrheit von > zwei Drittel somit falsch? > > # Nein, die BGB-Regelung kann durch Satzung > abgeändert werden (§ 40 BGB) > > > Müssen wir dann der o. a. Satz "Eine Änderung der > Satzung kann durch die Mitgliederversammlung > beschlossen werden." entfernen? > > # Nein, das ist als lex specialis eben ein > Vorschrift für den Sonderfall und steht damit > nicht in Widerspruch zur allgemeinen Regelung.
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