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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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benj-a-84-2 schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die schnelle Antwort. Ich habe dazu > einen Artikel gelesen, aus dem hervorgeht das hier > ein datenschutzrechtliches Problem vorliegt. > Jedoch sehe ich bisher auch keine eindeutige > Grundlage dafür: > > Hier ein Ausschnitt: > > "Spenden werden nicht nur durch > die Vereine akquiriert, sondern auch durch > Mitglieder, die z. B. anlässlich > runder Geburtstage zu Spenden „für ihren Verein“ > aufrufen. Auch bei Trauerfällen kommt es > häufig vor, dass statt „Kränzen“ lieber gespendet > werden > soll. In diesen Fällen stellt sich für Vereine ein > datenschutzrechtliches Problem, da die > Initiatoren dieser Aktionen eine Aufstellung der > Spender und > idealerweise auch der geleisteten Spenden haben > möchten. > > Dass der Verein die Spenderdaten verarbeitet, ist > datenschutzrechtlich nicht > zu beanstanden. Unabhängig von dem Umstand, ob > eine Zuwendungsbestätigung erteilt wird, > müssen die Daten aus steuerrechtlichen Gründen > gespeichert werden, was zu der > datenschutzrechtlichen Zulässigkeit führt. > > Jedoch wird darauf hingewiesen, dass zwischen den > Spendern und den „Initiatoren“ keine > vertragliche Beziehung besteht, sodass hier die > Weitergabe nicht von Art. 6 > Abs. 1 S. 1 b DSGVO gedeckt ist. Es ist somit eine > ausdrückliche Einwilligung > für die Weitergabe des Spenders erforderlich. > > Wichtig: Dass der Spender seine Daten bei der > Überweisung angibt, heißt > nicht, dass er einwilligt, seine Daten an die > Initiatoren weiterzuleiten. Auch > ein allgemeiner Hinweis auf der Homepage ist nicht > ausreichend, da dies > keine wirksame Einwilligung darstellt." > > Für uns ist es wichtig das wir uns auf legitimen > Boden bewegen, doch sehe ich auch einen enormen > Aufwand sollte das oben zitierte zutreffen.
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