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Vereinsrecht und -organisation
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebes Forum, > ich habe eine Frage zur Stellung eines Antrages > eines Mitgliedes. Der Beitrag soll lt. ihrem > Antrag mehr als verdreifacht werden; begründet > wird dass mit Wertschätzung für die Trainer und > überhaupt wäre unser Beitrag viel zu günstig. > Davon abgesehen, dass dieser Beitrag > wahrscheinlich keine Chance haben wird stellt sich > mir die Frage, unter welchen Bedingungen Anträge > überhaupt vorher schon nicht zugelassen werden > können? > Sittenwidrig ist klar denke ich. Soziale > Komponenten greifen eher nicht? Der Antrag wurde > fristgerecht eingereicht und muss doch somit auch > verlesen werden. Wenn der Antragsteller nicht > anwesend ist, muss der Vorstand dies doch > verlesen? Was ist, wenn der Antrag nicht richtig > ausformuliert ist; die Fragestellung kann doch als > Antwort nur ja oder nein ergeben. > > Vielen Dank für die Beantwortung! > Rosenresli
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