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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Einige in der Runde haben erwähnt, dass man als > nicht Verein kein Vereinsvermögen hat und im Fall > der Fälle privat haftet. > > # Richtig ist, dass der Verein in bestimmten > Fällen nur mit dem Vereinsvermögen haftet. In > diesem Fall dürfte aber die gesetzliche Haftung > das Hauptproblem sein und hier gibt es einen > Durchgriff auf den Vorstand privat. > > Aber selbst wenn etwas kaputt geht oder sich > jemand verletzt, dann sollte dies doch genau so > geregelt werden wie mit Gästen im eigenen > Wohnzimmer? > > # Ja, aber auch privat kann das zum Problem > werden, wenn man nicht versichert ist und der > Schaden die Vermögensverhältnisse übersteigt. > > In einem von einer Person gemieteten Raum, hat > diese dann Hausrecht und muss sich natürlich um > bestimmte Dinge kümmern. > > # Hausrecht ist etwas anderes. Hier geht um die > Gefahrenabwehr (Verkehrsicherungspflicht). > > Für Schäden und Verletzungen (wir reden nicht über > Vorsatz) gibt es Versicherungen jedes einzelnen. > > # Die aber für den Verein nicht oder nur > eingeschränkt greifen. Eine Privathaftpflicht > deckt grundsätzlich keine Schäden, die dem Verein > zugeordnet sind (also im Rahmen der > Vereinstätigkeit entstehen).
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