Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Turandot schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > > Solange jemand Mitglied ist, dürfen sie die > erforderlichen Daten auch aufbewahren. Es spielt > ja keine Rolle, ob das in Form einer > Beitrittserklärung geschieht oder digitaler Form. > Die Daten ausgeschiedener Mitglieder müssen > dagegen gelöscht werden, wenn es keine rechtliche > Verpflichtung zur Aufbewahrung mehr gibt. > Steuerliche Gründe, alte Mitgliederlisten > aufzubewahren, gibt es grundsätzlich nicht. Im > Übrigen enthalten auch alte Kontoauszüge > personenbezogene Daten. Die müssen aber 10 Jahre > aufbewahrt werden. > > > Okay, also steuerlich gibt es keine Gründe zur > Aufbewahrung. Gäbe es ggf. andere Gründe die noch > zu berücksichtigen wären? > > Für die aktiven Mitglieder schreiben Sie, dass es > keine Rolle spielt, ob wir die Daten digital oder > in Form der Beitrittsanträge aufbewahren. Gibt es > denn Gründe dafür, die Anträge aufzubewahren? > Nachdem die personenbezogenen Daten digital > eingepflegt wurden erfüllt der Antrag ja > augenscheinlich keinen Zweck mehr, außer als totes > Holz Platz einzunehmen.
www.vereinsknowhow.de
.