Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Frage: Welche Frist muss bei einer > außerordentlichen Kündigung eingeräumt werden? > > # "Außerordentlich" heisst grundsätzlich fristlos. > Die Frist muss auch nicht eingeräumt werden, sie > besteht ohnehin. > > Besteht in diesem Fall die Möglichkeit zu einer > fristlosen Kündigung? Ab wann ist diese Kündigung > wirksam? > > # Fristlos heisst sofort.
www.vereinsknowhow.de
.