Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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snid schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > Wir haben einen Verein übernommen, den wir > umdeklarieren wollen: Der Name soll sich ändern, > sowie der Vereinszweck. Aus einer Vogel- und > Naturschutzgruppe e.V., die sich mangels > Mitglieder auflösen wollten, wird eine > Brauchtumsgruppe mit Namen "Dorfleben e.V.", die > sich neu gründen wollten. Die Zusammenführung ist > für beide Seiten von Vorteil. > Sollten bestehende Mitglieder der Zweck Änderung > nicht zustimmen wollen, möchten wir diesen die > Möglichkeit zu einer außerordentlichen bzw. > fristlosen Kündigung einräumen. > Die Frage: Welche Frist muss bei einer > außerordentlichen Kündigung eingeräumt werden? > Besteht in diesem Fall die Möglichkeit zu einer > fristlosen Kündigung? Ab wann ist diese Kündigung > wirksam? > > vielen Dank für die Hilfe > Sina Eid
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