Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn es sich um keine Neuerteilung der > Gemeinnützigkeit handelt, gilt der > Freistellungsbescheid 5 Jahre lang. > Wenn das letzte Jahr der Steuerveranlagung 2019 > war, dann wäre die nächste Steuererklärung für > 2020 - 2022 fällig und zwar regelmäßig (ohne > Steuerberater) bis zum 31. Juli 2023. Also alles > im grünen Bereich!
www.vereinsknowhow.de
.