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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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D.Lämmer schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für die schnelle Antwort. > > Ah ja, wir sehen gerade, dass es bei dem Schreiben > mehr oder weniger um die Bestätigung einer > Satzungsänderung aus dem Dezember 2022 geht. Uns > wurde bestätigt, dass der bisherige > Feststellungsbescheid gültig bleibt. Wer lesen > kann ist klar im Vorteil > > Trotzdem ist unser Freistellungsbescheid schon > super alt. Wie ist da normalerweise der Ablauf? > Irgendwann wird sich das Finanzamt bei uns melden > oder müssen wir proaktiv darauf hinweisen, dass > der Freistellungsbescheid schon älter als drei > Jahre ist? > > Vielen Dank für die Hilfe!
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