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Vereinsrecht und -organisation
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D.Lämmer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > unser Freistellungsbescheid ist von 2018/2019 und > wir haben nun einen neuen Feststellungsbescheid > für 2023 bekommen. Muss dem Finanzamt gemeldet > werden, dass unser Freistellungsbescheid älter als > 3 Jahre ist oder wird von deren Seite aus die > Prüfung für den neuen Bescheid angekündigt? Also, > gibt es Mitwirkungspflichten oder ähnliches? > > Viele liebe Grüße und Danke für die Hilfe!
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