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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wie sieht es mit den Regelungen zur Aufbewahrung > der ursprünglichen Mitgliedsanträge, sowie ggf. > Kündigungen aus? Ist es erlaubt/sinnvoll/verboten > diese aufzubewahren und ggf. wie lange. Wir haben > z.B. einen Ordner gefunden, in dem sämtliche > Mitgliederanträge & Kündigungen aus den 90er > Jahren enthalten sind und sind uns bzgl. des > Vorgehens unsicher. > > # Solange jemand Mitglied ist, dürfen sie die > erforderlichen Daten auch aufbewahren. Es spielt > ja keine Rolle, ob das in Form einer > Beitrittserklärung geschieht oder digitaler Form. > Die Daten ausgeschiedener Mitglieder müssen > dagegen gelöscht werden, wenn es keine rechtliche > Verpflichtung zur Aufbewahrung mehr gibt. > Steuerliche Gründe, alte Mitgliederlisten > aufzubewahren, gibt es grundsätzlich nicht. Im > Übrigen enthalten auch alte Kontoauszüge > personenbezogene Daten. Die müssen aber 10 Jahre > aufbewahrt werden.
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