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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. wenn die Amtszeit des alten Vorstandes am > 31.12.23 endet aber ein neuer Vorstand erst am > 02.02.24 gefunden werden konnte, beginnt die > Amtszeit am 02.02.24 oder wirkt diese zum 01.01.24 > zurück? Da die Amtszeit des alter Vorstand > eigentlich am 31.12.23 endete. > > # Das ist nicht der Fall, wenn der Vorstand bis > zur Neuwahl im Amt bleibt. Eine > Amtsverlängerungsklausel verlängert die Amtszeit > rechtlich und tatsächlich. > > 2. Falls Frage 1 ergibt das keine Rückwirkung > Eintritt und der 02.02.24 das Beginndatum wäre, > könnte ich in der Satzung einen rückwirkenden > Beginn der Amtszeit festlegen? > > # Das macht wenig Sinn. > > 3. Falls auch Frage 2 nicht umsetzbar ist, könnte > ich in der Satzung folgendes Formulieren? > Die Amtszeit beträgt ein Kalenderjahr. Die > Amtszeit beginnt am ersten Tag des Monats nach der > Wahl, frühestens mit Ende der Amtszeit des alten > Vorstandes, und endet am 31.12. des Kalenderjahres > für die die Wahl erfolgte. > > # Das wäre möglich. > > 4. Ansonsten bin ich für Ideen offen. > > # Ihr Problem ist glaube ich, dass Sie zu sehr auf > die Kassenprüfung und die Entlastung des Vorstands > abheben. Ich sehe da kein Problem. Die > Kassenprüfung kann die Amtszeiten durchaus > abgrenzen, wenn das denn überhaupt erforderlich > wird.
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