Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Marco_Verein schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > leider blieb die Suche im Forum zu meiner Frage > erfolglos. Es erfolgt eine Neugründung eines > Vereins. Die Satzung gibt derzeit für den Vorstand > eine Amtszeit von einem Jahr vor. Die Satzung > bestimmt weiterhin, das der alte Vorstand bis zur > Wahl eines neuen Vorstandes im Amt bleibt. > > Die Gründungsmitglieder wünschen sich, dass der > Vorstand jeweils vom 01.01. bis 31.12. sein Amt > ausübt. Die Überlegung ist, unter anderem, dass > der/die Kassenwart/in ansonsten zweimal die Kasse > prüfen müsste. Am Jahresende und bei der Neuwahl > des Vorstandes. > > Soweit ich es verstanden habe, beginnt dem Grunde > nach die Amtszeit mit Annahme der Wahl. Außer die > Satzung regelt hierzu etwas anderes. Dem Grunde > nach kommt meine Frage erst zum Tragen, wenn ein > neuer Vorstand nicht innerhalb der Amtszeit des > alten Vorstandes gefunden werden konnte. > > Meine Fragen: > > 1. wenn die Amtszeit des alten Vorstandes am > 31.12.23 endet aber ein neuer Vorstand erst am > 02.02.24 gefunden werden konnte, beginnt die > Amtszeit am 02.02.24 oder wirkt diese zum 01.01.24 > zurück? Da die Amtszeit des alter Vorstand > eigentlich am 31.12.23 endete. > > 2. Falls Frage 1 ergibt das keine Rückwirkung > Eintritt und der 02.02.24 das Beginndatum wäre, > könnte ich in der Satzung einen rückwirkenden > Beginn der Amtszeit festlegen? > > 3. Falls auch Frage 2 nicht umsetzbar ist, könnte > ich in der Satzung folgendes Formulieren? > > Die Amtszeit beträgt ein Kalenderjahr. Die > Amtszeit beginnt am ersten Tag des Monats nach der > Wahl, frühestens mit Ende der Amtszeit des alten > Vorstandes, und endet am 31.12. des Kalenderjahres > für die die Wahl erfolgte. > > 4. Ansonsten bin ich für Ideen offen. > > Vielen Dank für Anregungen, Ideen und Vorschläge. > > Marco
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