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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich sehe hier zunächst keine Haftungsrisiko für > den Vorstand, sondern nur für den Verein als > Gesellschafter der Vereinsgemeinschaft. Es handelt > sich ja um eine vertragliche Haftung, die > grundsätzlich auf das Vermögen des Vereins > beschränkt ist. > Trotzdem sollte sich der Vorstand - bei > Offenlegung der Risiken - die entsprechenden > Rechtsgeschäfte von der Mitgliederversammlung > ausdrücklich genehmigen lassen. Dann ist eine > Innenhaftung ausgeschlossen.
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