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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das heißt bei einem Gewinn von 20 TEUR dürfen 2 > TEUR als Rücklage verwendet werden, der Rest muß > ausgegeben werden. > > # Nein, 10% der Einnahmen, nicht des Gewinns > > Es handelt sich hier um einen relativ kleinen > Schwimmverein. Gibt es da Grenzen? > > # Nein, nur die jährliche Zuführung zur Rücklage > ist auf den o.g. Anteil begrenzt.
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