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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich verstehe es nicht ganz Herr Pfeffer. Dass, das > Amt durch den Vorstand kommissarisch besetzt > werden kann, ist das eine, aber mit einem bereits > amtierenden Vorstandsmitglied, also einem > Amtsinhaber, ist das andere. Es wäre doch nur eine > sinnvolle "Selbstergänzung" bis zur nächsten MGV, > wenn es kein amtierendes Mitglied des bestehenden > Vorstandes ist, um je ein Amt mit einer Person zu > besetzen. So scheint es doch eine Verkleinerung > des Vorstandes zu sein, wenn auch nur für eine > begrenzte Zeit. > > Beispiel: drei amtierenden Vorstandsmitglieder > treten nach einander zurück, was bei uns nicht > unwahrscheinlich ist zur Zeit. Dann könnten die > drei noch im Amt verbliebenen Personen, die drei > nicht mehr besetzten Ämter kommissarisch > übernehmen...? Also Personalunion? > > # Ach so, das hatte ich nicht verstanden. Eine > Personalunion ist etwas anderes. Nur im Sonderfall > ist eine solche Verkleinerung des Vorstands > möglich. > > Die kommissarische Besetzung ist ja vorgesehen, um > nicht sofort für die Nachwahl eine MGV einberufen > zu müssen und das ist auch in Ordnung so. Und wie > sieht es aus mit dem Stimmrecht? Es kann doch > nicht eine Person zwei Stimmen haben bzw. geltend > machen? > > # Nur, wenn die Satzung das ausdrücklich so > regelt. > > ja, das ist wohl richtig, aber dann müsste er doch > als kommissarischer Vorsitzender und stellv. > Vorsitzender auf den Geschäftspapieren stehen? > > # Es geht einzig darum, ob er satzungsmäßig > bestellt ist. Der Rest ist eine innere > Angelegenheit des Vereins. > > Doch, einmal jährlich muss die MGV einberufen > werden. Und Minderheitenbegehren bei ca.550 > Mitgliedern ist ausgeschlossen, da ja leider nicht > alle Mitglieder informiert werden, sondern nur > immer ein kleiner Kreis der Ehrenamtlichen. So ist > das bei allem und mit allen > Vereinsangelegenheiten. > > # Kommen denn die Mitlgieder nicht zur MV? Oder > wird dort nicht informiert? Und wenn nein, warum > fragen die Mitglieder nicht nach? > > Selbst bei der Satzungsänderung betreffend des > Mitgliedsstatus, der mal ebenso geändert wurde, > bis heute keine Informationen über den kleinen > Kreis hinaus. > > # Das verstehe ich nicht. Es mussten doch alle > Mitglieder zur entsprechenden MV eingeladen werden > und die Satzungsänderung musste in der > Tagesordnung stehen. Da kann doch keiner sagen, er > wüsste nicht Bescheid!? > Eine Informationspflicht des Vorstand gibt es > grundsätzlich nicht, nur ein (sehr umfassendes) > Informationsrecht der Mitglieder. > > Dieses kommissarische Mitglied des Vorstandes darf > den Verein nicht vertreten und hat auch kein > Stimmrecht bei Beschlüssen. > > # Nein, wenn es satzungsgemäß bestellt wurde (das > gilt auch für die kommisarische Bestellung), ist > es entsprechend der Satzungsregelungen > vertretungsberechtigt und hat Stimmrecht. Wozu > sonst die kommissarische Besetzung? > > Der stellv. Vorsitzende ist weiter in seiner > Vorstandsfunktion tätig, ist stimmberechtigt, darf > vertreten und hat nun kommissarisch parallel die > Vorstandsfunktion des Vorsitzenden? > > # Hier geht es um die Frage der Personalunion. Die > ist zulässig, wenn sich aus der Satzung nicht > ergibt, dass der Vorstand eine bestimmte Zahl von > Personen umfassen muss. Das kann ich aus den o.g. > Angaben nicht erkennen. > > Da der Vorstand, auch Vorstand im Sinne des § 26 > BGB ist, je zwei seiner Mitglieder den Verein > gemeinsam vertreten, sind alle Vorstandsämter für > die Vertretung des Vereins erforderlich. > > # Wieso? Es vertreten doch zwei Mitglieder den > Verein gemeinsam!
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