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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Darf der Vorstand ein kommissarisches Mitglied > aus seinen eigenen Reihen besetzen? Wie vermutlich > hier, der stellv. Vorsitzende ist nun zeitgleich > der "kommissarische" Vorsitzende. > > # Ja, nach Maßgabe der Satzungsregelung: "Das Amt > des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes kann > kommissarisch durch den Vorstand bis zur nächsten > Mitgliederversammlung besetzt werden". > > 2. Darf der stellv. Vorsitzende als Vorsitzender > offizielle Schreiben des Vereins einfach so > unterschreiben? > > # Ein Schreiben ist kein Rechtsgeschäft. Außer ist > ja wirksam bestellt worden. > > 3. Darf der Verein diesbezüglich die Fußnote so > einfach ändern, obwohl der Name des stellv. > Vorsitzenden ja bekannt ist und der stellv. > Vorsitzende nicht zum Vorsitzenden gewählt worden > ist? > > # Wenn nach der o.g. Regelung der Vorstand > geändert wurde, darf bzw. muss er auch auf den > Geschäftspapieren stehen. > > 4. Was können Mitglieder dagegen tun bzw. wie > sollten Sie vorgehen? > > # Entweder auf die nächste MV warten oder ein > Minderheitenbegehren zur Einberufung initiieren. > Macht die Satzung keine Vorgaben dazu, wann die MV > einberufen werden muss? > > 5. Ist das vermutlich gar schon eine Amtsanmaßung > seitens des stellv. Vorsitzenden? > Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines > öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung > vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen > Amtes vorgenommen werden darf. > > # Der Vereinsvorstand ist: > 1. kein öffentliches Amt. > 2. wurde er offensichtlich nach der > Satzungsregelung wirksamt bestellt > 3. kommt er schon mit der Bestellung ins Amt, > nicht erst mit der Eintragung. > > 6. Oder kann der stellv. Vorsitzende sich darauf > berufen, dass er ja das Amt des Vorsitzenden > kommissarisch besetzt hat, wovon niemand etwas > weiß? > > # Genau.
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