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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Satzungsänderungen treten grundsätzlich erst mit > Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Nach > herrschender Auffassung kann man auf Basis von > Satzungsänderungen aber schon Beschlüsse fassen, > bevor die Satzungsänderung eingetragen wird. Diese > treten aber erst mit Eintragung in Kraft.
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