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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
GroßeFeder schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > noch ein Sachverhalt: > > Am 29.September 2022 wurden Satzungsänderung von > der MGV beschlossen. Die bereits nach zwei Tagen > veröffentliche Satzung mit den Änderungen, endet > wie folgt: > > Sie tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in > Kraft. > > Stand: Salzgitter, den 29.09.2022 > > Es wurden Beschlüsse gefasst und auch umgesetzt im > Sinne der in der Satzung enthaltenden > Satzungsänderungen betreffend der Änderungen der > Zweckverwirklichung und der Änderung der > Vermögensbindung. > > Die Eintragung der Satzungsänderung im > Vereinsregister erfolgte am 28.02.2023. > > Frage: > Die gefassten Beschlüsse vom 29.02.2022 bis > 28.02.2023 sind die > 1. rechtswirksam aufgrund des Abschlusssatzes? > 2. rückwirkend rechtswirksam? oder > 3. rückwirkend nicht rechtswirksam also quasi > nicht beschlossen? oder > 4. muss unterschieden werden > Beschlüsse, die die Änderungen betreffend gefasst > wurden rechtsunwirksam und > Beschlüsse, die die nicht geänderten Passagen > betreffen rechtswirksam? > > Besten Dank > GroßeFeder
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