Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Marcel Duve schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich habe mal eine Frage, was die Zugehörigkeit zum > Verein betrifft. > Wir sind ein (gemeinnütziger) Feuerwehrverein in > Hessen, §3 unserer Satzung lautet: > > "Der Verein besteht aus > a) den Mitgliedern der Einsatzabteilung, > b) den Mitgliedern der Ehren- und > Altersabteilung, > c) den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr, > d) den Mitgliedern der Kindergruppe, > e) den aktiven Mitgliedern des Vereins, > f) den Ehrenmitgliedern, > g) den fördernden Mitgliedern" > > Nun ist es ja grundsätzlich so, dass die Feuerwehr > eine öffentliche Einrichtung der Stadt/Gemeinde > ist, das gilt auch für die Kinder- und > Jugendfeuerwehr. Eine Jugendfeuerwehr haben wir > schon länger, deren Mitglieder sind genauso > Vereinsmitglieder wie die Einsatzkräfte und die > weiteren Gruppierungen. Seit kurzem haben wir auch > eine Kinderfeuerwehr, nur jetzt ist einer aus dem > Vereinsvorstand der Meinung, dass es ja nicht sein > könne, dass man die Kinder dazu zwingt, auch > Vereinsmitglied zu werden. > In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass > Minderjährige bei uns beitragsfrei sind. > > Die Kinder- und Jugendarbeit wird fast vollständig > durch den Verein aus Spenden und > Mitgliedsbeiträgen finanziert, die Zuschüsse der > Gemeinde würden die Kosten für Verpflegung, > Materialien und Ausflüge nicht annähernd decken. > > Ich bin der Meinung, dass die Kinder auch > Vereinsmitglied sein sollten, da es nicht sein > kann, dass Vereinsmittel dauerhaft (also über > Monate und Jahre) für Nicht-Vereinsmitglieder > ausgegeben werden. Liege ich damit richtig? Zumal > es sich ja aufgrund der Beitragsfreiheit um eine > reine Formalie handelt. > > Wie ist das in anderen Bereichen, z.B. > Sportvereinen geregelt? > > Der Aspekt Versicherungsschutz bei Aktivitäten ist > in dem Zusammenhang eher nebensächlich, da auch > die Kinderfeuerwehr über die Unfallkasse Hessen > abgesichert ist.
www.vereinsknowhow.de
.