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Vereinsrecht und -organisation
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HansDampf schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo > ich würde dieses Thema gerne nochmal aufgreifen. > Wir stehen vor dem gleichen Problem, dass nur noch > 3 von 4 Vorstandsmitgliedern zur Wahl antreten, so > dass wir auch überlegen, die Satzung entsprechend > zu ändern. > Meine Frage wäre nun, ob - da ja eine > Satzungsänderung erst mit Eintragung ins > Vereinsregister wirksam wird - hier zunächst die > Satzungsänderung in einer Mitgliederversammlung > beschlossen werden muss und erst nach Eintragung > ins Vereinsregister in einer zweiten MV dann die > Wahlen stattfinden oder kann alles zusammen in > einer MV beschlossen und dann gemeinsam die > Eintragung ins VR beantragt werden? > Viele Grüße
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