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Vereinsrecht und -organisation
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horst23 schrieb: ------------------------------------------------------- > Im letzten Vereinsinfobrief steht: > Pauschale Aufwandsersatzzahlungen oder Vergütungen > über 200 Euro pro Monat (Nichtaufgriffsgrenze für > Amateursportler) sind immer lohnsteuer- und > sozialversicherungspflichtig. > > Heißt das jetzt das wir einem Spieler bis zu 200 € > pauschal zahlen können. > Bisher galt ja diese 200 € Grenze nur für die > Rentenversicherungspflicht.
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