Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebes Forum, > wir werden in diesem Jahr unsere Vereinsverwaltung > auf ein Onlineprogramm umstellen. Dieses befindet > sich in der Testphase und ich arbeite gerade die > Gruppierungen für Zugriffe auf die Daten ab. > Wir haben einen Geschäftsführer mit Bankvollmacht > für alles rund um das Finanzielle und dazu den 1. > Vorsitzenden mit einer Bankvollmacht (dieser nimmt > aber keine Buchungen etc. vor). > Nun steht die Frage im Raum, wer alles im Vorstand > denn Zugriff auf die Bankdaten der Mitglieder > erhalten soll. Nur der GF arbeitet mit dem > Bankmodul, der 1. V. müsste ggf. im Krankheitsfall > damit arbeiten. > Wenn ich da an die DSGVO denke, ist es doch nicht > notwendig, dass der gesamte Vorstand Zugriff auf > die Bankdaten der Mitglieder erhält. Ich selbst > benötige keine Bankdaten des einzelnen Mitgliedes > für meine Arbeit und so wäre das aus > datenschutzrechtlicher Sicht doch nicht legitim. > Was sagt ihr dazu? > > Viele Grüße > Rosenresli
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