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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In einem solchen Fall muss der Vorstand > ausgestauscht werden. Das geht auch ohne Zutun des > alten Vorstands - über ein Minderheitenbegehren. > Das muss sich zunächst an den Vorstand richten, > reagiert der nicht, können sich Mitglieder vom > Registergericht zur Durchführung der MV > ermächtigen lassen. > Zunächst aber die Frage: Besteht der Vorstand nur > aus einer Person? Einberufen kann die MV nämlich > (wenn die Satzung das nicht anders regelt) der > Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl. Es ist > dazu keine Beschluss des Vorstands erforderlich.
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