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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier gilt der Grundsatz: Rechtsgeschäfte, die über > den gewöhnlichen Geschäftskreis des Vorstands > hinausgehen, sollten von der MV genehmigt werden. > Das es offensichtlich die ersten > Anstellungsverhältnisse sind, liegt das außerhalb > des gewöhnlichen Geschäftskreises. > Es geht dabei aber nicht um die Rechtswirksamkeit > der Anstellungsverträge (dazu ist die Zustimmung > der MV nicht erforderlich), sondern um die > Haftungsabsicherung des Vorstands.
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